| Fachkundige Stellungnahme |
|
Für einen Antrag auf Förderleistungen wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld, die von der Bundesagentur für Arbeit, von den ARGEN, Jobcentern, etc. gewährt werden, ist eine fachkundige Stellungnahme Voraussetzung. Auf diese Weise möchte man sicher gehen, dass das jeweilige Existenzgründungsvorhaben gründlich vorbereitet wurde, auf Chancen und Risiken hinreichend abgeklopft ist und der Gründer oder die Gründerin so viel grundsätzliches Unternehmerwissen aufweisen, dass der Start in die Selbstständigkeit so gut wie nur möglich gelingt. Auch für Gespräche mit Finanzinstituten wie Banken und anderen Geldgebern (Förderdarlehen, Microlending, etc.) ist ein Businessplan grundsätzlich Voraussetzung.
Die fachkundige Stellungnahme ist also so etwas wie Ihr „Ticket in die Selbstständigkeit“: Gründungsexperten bescheinigen Ihnen damit, dass Ihre Geschäftsidee, Ihr Businessplan, Ihre fachliche Qualifikation und Ihre mentalen Fähigkeiten Ihr Vorhaben "tragfähig" erscheinen lassen - also alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, damit Ihre Existenzgründung voraussichtlich von Erfolg und von Dauer sein wird.
Für die Anforderung der Stellungnahme müssen Sie folgende Unterlagen zusammenstellen:
- Vollständiges Unternehmenskonzept (Businessplan) mit Finanzplanung
- Lebenslauf und Befähigungsnachweise
- ggfs. Verträge (Mietverträge, Franchise-Vertrag, etc).
- ggfs. Finanzierungszusage der Bank oder anderer Kapitalgeber
- Begründung der letzten Geschäftsaufgabe, wenn Sie bereits zuvor selbstständig gewesen sind
Die GUM mbH ist berechtigt, eine fachkundige Stellungnahme über die Tragfähigkeit einer Existenzgründung auszustellen. Hier gibt es auch Beratung und fachliche Unterstützung, wenn noch nicht alle Voraussetzungen für eine positive fachliche Stellungnahme erfüllt sind. Wer beispielsweise Hilfe braucht bei der Erstellung des Businessplans, findet sowohl in Workshops, aber auch in Einzelberatungen und Coachings Unterstützung. |