Öffentliche Darlehen

Gründer/innen und Jungunternehmer/innen sollten sich intensiv mit den Möglichkeiten der öffentlichen Förderung auseinander setzen. Unabhängig von der Größe gibt es für beinahe jedes Vorhaben die Chance, ein öffentliches Darlehen in Anspruch zu nehmen und damit die Erfolgschancen nachhaltig zu verbessern. Das gilt auch für Klein- und Kleinstunternehmen.

Geringerer Zins, große Tilgungsfreiheit
Bund und Länder stellen Gründer/innen und Jungunternehmer/innen Darlehen mit günstigen Konditionen zur Verfügung. Finanziert werden in der Regel Gründungs- und Immobilienkosten sowie Investitionen (Geräte, Maschinen, Erstausstattung, Lager, etc.). Bei bestimmten Programmen können auch die Betriebsmittel gefördert werden.
Die wesentlichen Vorteile öffentlicher Förderdarlehen sind:

  • ein geringerer Zinssatz. Er liegt in der Regel am mittleren bis unteren Ende des Kapitalmarktniveaus und ist grundsätzlich fest für die gesamte Laufzeit;
  • Schonung der Liquidität durch tilgungsfreie Jahre;
  • in der Regel die Möglichkeit der Sonderrückzahlung (teilweise oder komplett) ohne eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung.
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