Gründer/innen und Jungunternehmer/innen sollten sich intensiv mit
den Möglichkeiten der öffentlichen Förderung auseinander setzen.
Unabhängig von der Größe gibt es für beinahe jedes Vorhaben die Chance,
ein öffentliches Darlehen in Anspruch zu nehmen und damit die
Erfolgschancen nachhaltig zu verbessern. Das gilt auch für Klein- und
Kleinstunternehmen.
Geringerer Zins, große Tilgungsfreiheit Bund
und Länder stellen Gründer/innen und Jungunternehmer/innen Darlehen mit
günstigen Konditionen zur Verfügung. Finanziert werden in der Regel
Gründungs- und Immobilienkosten sowie Investitionen (Geräte, Maschinen,
Erstausstattung, Lager, etc.). Bei bestimmten Programmen können auch
die Betriebsmittel gefördert werden. Die wesentlichen Vorteile öffentlicher Förderdarlehen sind:
- ein geringerer Zinssatz. Er liegt in der Regel am mittleren bis
unteren Ende des Kapitalmarktniveaus und ist grundsätzlich fest für die
gesamte Laufzeit;
- Schonung der Liquidität durch tilgungsfreie Jahre;
- in der Regel die Möglichkeit der Sonderrückzahlung (teilweise oder komplett) ohne eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung.
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