Haftungsfreistellung:

Durch eine Haftungsfreistellung nimmt das Förderinstitut der Hausbank einen Teil der Haftung (niemals jedoch die vollständige Haftung) ab, indem es sich selbst in einem bestimmten Umfang (programmabhängig) am Ausfallrisiko beteiligt. Das bedeutet, dass die Förderdarlehen mit Haftungsfreistellung grundsätzlich auch bei geringerer banküblicher Absicherung ausgereicht werden können. In der Regel werden diese Haftungsfreistellungen mit einem Zinsaufschlag versehen (häufig wird vom beantragenden Kreditinstitut (Hausbank) dennoch eine "Übersicherung" verlangt).

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