Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie bietet über sogenannte Zusagestellen eine Beratungsleistung für Existenzgründer/innen und Betriebsübernehmer/innen an, die mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst wird. Die Beratungsleistung ist für die Phase vor der Gründung, also noch vor der Gewerbeanmeldung oder Betriebsübernahme. Die GUM mbH bietet Ihnen an, Sie über diese Beratungsleistung zu informieren und die Beratung nach Gewährung des Antrages zu erbringen.
GUM-Berater/innen coachen Sie auf Ihrem Weg in allen betriebswirtschaftlichen Fragen bei der Realisierung Ihrer Geschäftsidee. Wollen Sie einen bisherigen Nebenerwerb zum Vollerwerb ausbauen, können Sie auch dafür dieses geförderte Coaching-Programm in Anspruch nehmen. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
 
Wer wird gefördert:
Gefördert werden Coaching-Maßnahmen vor der Gründung (zum Beispiel vor der Anmeldung eines Gewerbes im Haupterwerb). Gefördert werden Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Hotel- und Gaststätten, Fremdenverkehr, Handelsvertreter und -makler, Verkehrsgewerbe, sonstige Dienstleistungen) und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe, sofern ihr Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Zum nicht förderungsfähigen Personenkreis zählen: Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer sowie Personen, die in der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, Fischerei und Aquakultur tätig sind. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Coachingmaßnahmen für bereits bestehende Unternehmen, die überwiegend Rechts- Steuer- und Versicherungsfragen zum Inhalt haben, die die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen,  die laufende Buchführung sowie die Erarbeitung von Software-Tools zum Inhalt haben, die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,die mit anderen öffentlichen Zuschüssen
finanziert werden. Die Ausübung einer Tätigkeit im Nebenerwerb ist nicht förderschädlich. Der Unternehmenshauptsitz und die Geschäftstätigkeit muss im Freistaat Bayern sein.

Höhe der Förderung:
Das maximale förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst acht Stunden. Der anteilige Zuschuss an den Beratungskosten im Rahmen des Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern beträgt 70% des Beraterhonorars.
Höchstens gefördert werden 10 Beratungstage. Der Förderhöchstsatz beträgt dementsprechend 5.600 Euro (70 % von 8.000 Euro). Eigenmittelanteil, Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind durch den Unternehmer zu bezahlen. Die Mehrwertsteuer ist förderfähig, wenn keine Vorsteuerabzugsberechtigung durch den Antragsteller vorliegt.
 
Wo kann man die Förderung in Anspruch nehmen:
Die Berater der GUM Gesellschaft für Unternehmensberatung und Mikrofinanzierung mbH führen das geförderte Coaching durch. Ein gefördertes Vorgründungscoaching setzt immer eine Zusage einer Zusagestelle voraus. Dies sind die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in München (für Südbayern) und Nürnberg (für Nordbayern) und das Institut für Freie Berufe in Nürnberg.

  • Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung der Zusage durch die Zusagestelle begonnen werden.
  • Der/die Gründer/in hat die Auswahl des Coaches.
  • Der Coach muss in der KfW-Beraterbörse (www.kfw-beraterboerse.de) gelistet und für das Gründercoaching Deutschland frei geschaltet sein.
  • Der Antragsteller schließt mit dem Coach einen schriftlichen Coachingvertrag.
  • Der Coachingzeitraum wird durch die Zusagestelle festgelegt.
  • Inhalte und Ergebnisse des Coachings sind durch den Coach in einem schriftlichen Abschlussbericht zu protokollieren und dem Gründer auszuhändigen.


Nach Beendigung des Coachings reicht der Antragsteller die Gesamtrechung des Coaches, den Coaching-Bericht und den Nachweis des geleisteten Eigenanteils bei der Zusagestelle ein. Diese veranlasst dann die Auszahlung des Zuschusses.
 
Die Antragsunterlagen für das Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern  finden Sie auf den Seiten der Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern und beim Institut für Freie Berufe Nürnberg IFB Nürnberg.

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