Förderung von Unternehmensberatung (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat ihm Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF) ein neues Förderprogramm erstellt, mit dem Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe durch einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung ein Anreiz gegeben werden soll, externes Know-how in Anspruch zu nehmen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundes und des ESF. Die Zuschüsse werden vom BAFA bewilligt und ausgezahlt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
 
Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt auf Förderung sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Diese dürfen im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. Euro erzielten haben.
 
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen, einschließlich begleitender Maßnahmen im Rahmen der Umsetzung durch den Berater. Außerdem spezielle Beratungen, insbesondere:

  • Technologie- und Innovationsberatungen
  • Außenwirtschaftsberatungen
  • Qualitätsmanagementberatungen
  • Kooperationsberatungen
  • Beratungen über betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen
  • Beratungen im Vorfeld eines anstehenden Unternehmensratings mit dem Ziel der Beseitigung ratingrelevanter Schwachstellen
  • Umweltschutzberatungen
  • Arbeitsschutzberatungen zur Arbeitssicherheit und Arbeitserleichterung der Beschäftigten sowie zur Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit
  • Beratungen für Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden
  • Beratung zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Beratungen von Unternehmen, die von Migranten/-innen geführt werden, zu allen Fragen der Unternehmensführung.

 
Die Beratung muss neben einer Analyse der Unternehmenssituation und der Schwachstellen auch konkrete Verbesserungsvorschläge, Handlungsempfehlungen sowie eine detaillierte Anleitung zur Umsetzung beinhalten und in einem Beratungsbericht dokumentiert werden.
 
Höhe der Förderung:
Die Förderung besteht in Gewährung eines Zuschusses zu den von den Beratern/-innen in Rechnung gestellten Beratungskosten einschließlich etwaiger Auslagen und Reisekosten des Beraters. Der Zuschuss beträgt für Unternehmen in den alten Bundesländern 50% der Beratungskosten (in den neuen Bundesländern sind es 75%) bei einer maximalen Zuschusshöhe von 1.500 Euro je Themenfeld. Je Antragssteller/-in können innerhalb der Geltungsdauer dieser Richtlinie (bis 31.12.2011) mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen bezuschusst werden, allgemeine und spezielle Beratungen jeweils bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 Euro, zusammen also 6.000 Euro. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten/innen sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
 
Wo kann man die Förderung in Anspruch nehmen:

Die Berater der GUM Gesellschaft für Unternehmensberatung und Mikrofinanzierung mbH führen die geförderte Beratung durch. Der Antrag auf Zuschuss ist innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung und nach Zahlung der Beratungskosten bei einer frei wählbaren Leitstelle (siehe Leitstellenverzeichnis) einzureichen. Dem Antrag sind beizufügen:
- der Beratungsbericht
- die Beraterrechnung
- der entsprechende Kontoauszug des Antragstellers als Zahlungsnachweis.
 
Das Leitstellenverzeichnis ist auf der Homepage der BAFA abrufbar: Leitstellenverzeichnis im Rahmen der Beratungs- und Schulungsförderung des Bundes. Dort finden Sie auch die Richtlinien über die Förderung der Unternehmensberatung.

  • GUM - Startpaket Businessplan