| Allgemeine Geschäftbedingungen |
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Allgemeine Geschäftbedingungen für Gründungs- und Unternehmensberatung (Consulting), Coaching, Schulung von Unternehmensgründern und Unternehmern der GUM Gesellschaft für Unternehmensberatung und Mikrofinanzierung mbH (im Folgenden als GUM mbH bezeichnet)
§ 1 Geltungsbereich Die Auftragsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der GUM mbH und ihren Auftraggebern über Gründungs- und Unternehmensberatung (Consulting), Coaching, Schulung von Unternehmensgründern und Unternehmern und sonstige Aufträge. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Schulungsveranstaltungen/Beratungen/Coaching 1. Die Anmeldung zu den Schulungs-, Beratungs- und Coachingleistungen der GUM mbH erfolgt grundsätzlichschriftlich sowie auf elektronischem Wege per Fax und über das Internet. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Rücktrittsbedingungen: Absagen und Stornierungen der kostenpflichtigen Dienstleistungen seitens des Kunden sind grundsätzlich schriftlich an die GUM mbH, Sonnenstraße 11, 80331 München zu senden. Diese sind bei Posteingang bis 2 Werktage vor dem vereinbarten Seminartermin gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50% der fälligen Teilnahmegebühr möglich. Danach ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
3. Bei Absagen von Veranstaltungen, Beratungen, Coachings etc. durch die GUM mbH aus organisatorischen Gründen, insbesondere, wenn wegen überzähliger/unterzähliger Anmeldungen eine ordnungsgemäß oder wirtschaftlich tragbare Durchführung eines Seminars nicht gewährleistet ist und/oder Referenten durch Krankheit oder aus sonstigen nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen verhindert sind, erhält der Auftraggeber bereits bezahlte Gebühren zurück. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz- oder Entschädigungsansprüche bestehen nicht.
§ 3 Schulungs-/Beratungserfolg Schulungs-/Beratungserfolg: Die GUM mbH beschäftigt im Rahmen ihrer Veranstaltungen/ Beratungen dem jeweiligen Themengebiet entsprechend qualifizierte Trainer/innen und Berater/innen und verwendet anerkannte Lehr- und Beratungsmethoden. Dennoch kann die GUM mbH für den Schulungs- und Beratungserfolg, welcher maßgeblich vom Mitwirken des Kunden abhängt, keine Gewährleistung übernehmen.
§ 4 Umfang und Ausführung des Auftrags, weitere Auftragnehmer Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Die GUM mbH ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder dgl.) erforderlich sind, kommt das Auftragsverhältnis zwischen den Auftraggebern und diesem Personenkreis direkt zustande. Den Auftraggebern steht es frei, sich von der GUM mbH geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten.
§ 5 Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, dass er alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeiter/innen der GUM mbH gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, „Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen“.
§ 6 Schutz des geistigen Eigentums der GUM mbH Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags gefertigten Unterlagen nur für seine eigene Zwecke verwendet werden.
§ 7 Weitergabe einer beruflichen Äußerung der GUM mbH Die Weitergabe beruflicher Äußerungen der GUM mbH (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten, bedarf der schriftlichen Zustimmung der GUM mbH, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.
§ 8 Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz Die GUM mbH ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindung handelt. Es sei denn, dass der Auftraggeber die GUM mbH von dieser Schweigepflicht entbindet. Die GUM mbH ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Die GUM mbH speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Kunden in elektronischer Form. Die GUM mbH verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die GUM mbH wird insbesondere die gespeicherten Daten des Kunden ohne dessen Zustimmung keinem Dritten zugänglich machen.
§ 9 Haftung Die GUM mbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der GUM mbH für Schäden, die nicht auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der GUM mbH und seinen Mitarbeiter beruhen, ist ausgeschlossen. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach für einen einzelnen Schadensfall auf die Höhe des Honorars beschränkt. Bei verschuldensunabhängiger Haftung für während des Verzugs eintretende Schäden ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 10 Vergütung, Auslagen, Aufrechnung Die GUM mbH hat neben ihren Gebühren oder Honorarforderungen Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen, insbesondere Reisekosten, Telekommunikationskosten, etc., soweit nicht individuell etwas Abweichendes vereinbart wird. Die Umsatzsteuer wird in jeweils gesetzlich geltender Höhe zusätzlich berechnet. Die GUM mbH kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen, und die Auslieferung ihrer Leistung von der vollen Befriedigung ihrer Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber im Rahmen desselben Auftrags haften als Gesamtschuldner. Vergütungsansprüche werden nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung zur Zahlung sofort fällig. Der Auftraggeber kommt nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungszugang in Zahlungsverzug. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der GUM mbH auf Vergütung und Auslagenersatz, ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 11 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen Die GUM mbH bewahrt die, im Zusammenhang mit der Erledigung ihres Auftrages, ihm übergebenen und von ihr selbst angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel höchstens drei Jahre auf, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen. Nach Befriedigung ihre Ansprüche aus dem Auftrag, hat die GUM mbH auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die es aus Anlass ihrer Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen der GUM mbH und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Die GUM mbH kann von Unterlagen, die es an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
§ 12 Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 13 Schriftform, Salvatorische Klausel, Erfüllungsort, Gerichtsstand Der Vertrag und seine Änderungen bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden. Mündliche Erklärungen und Auskünfte seitens der GUM mbH bedürfen der schriftlichen Bestätigung, anderenfalls sind diese nicht verbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Verzichtet die GUM mbH im Einzelfall auf die Durchsetzung dieser AGB, so bedeutet dies keine Abänderung dieser AGB. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der GUM mbH, es sei denn, dass ausdrücklich schriftlich ein anderer Erfüllungsort vereinbart wurde. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder Auftraggebern aus dem Ausland ist der Geschäftsitz der GUM mbH. Die GUM mbH ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch am Ort seiner Niederlassung oder seines Wohnsitzes zu verklagen.
München, 01. September 2009 |