Aktuelles

Änderungen Gründungszuschuss ab 28.12.2011

Der Bundestag hat am 23.09.2011 folgende Änderungen für die Förderung von Gründungen aus der Arbeitslosigkeit beschlossen:

1. Der bisherige Rechtsanspruch auf die Förderung entfällt. Der Gründungszuschuss wird zur "Kann-Leistung", d.h. die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung liegt im Ermessen der Mitarbeiter/innen der Agenturen für Arbeit.

2. Für die Förderung mit Gründungszuschuss muss zum Zeitpunkt der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 150 Tagen (bisher 90 Tage) bestehen.

3. Der volle Gründungszuschuss (Höhe des Arbeitslosengeldes I + 300 EUR) wird nur noch 6 Monate (bisher 9 Monate) bewilligt.

4. Danach können auf Antrag noch weitere 9 Monate (bisher 6 Monate) 300 EUR für die soziale Absicherung gewährt werden.

Die am 23.09.2011 beschlossenen Änderungen sind am 28.12.2011 in Kraft getreten.

 

Neuer Zinssatz ab 01.04.2011

Der Mikrokreditfonds Deutschland hat für die Mikrofinanzierung ab 01.04.2011 einen effektiven Zinssatz von 8,9 % p.a. festgelegt. 

 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Pressemitteilung vom 27.01.2010)

Die Bundesregierung startet den Mikrokreditfonds Deutschland. Er soll mit einem Volumen von 100 Millionen EUR Kleinstkredite für selbstständige absichern.

 

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